Koordination nach Bautellenverordnung
Seit Juni 1998 ist die Baustellenverordnung in Kraft.
Mit ihr wurden Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Aufgabenbereich des Bauherrn übertragen.
Diese Leistungen werden im Allgemeinen durch einen vom Bauherrn beauftragten Baukoordinator erbracht.
Informationen bezüglich rechtlicher Grundlagen finden Sie auf der folgenden Seite.
Wann ein Koordinator einzusetzen ist, bzw. welche Tätigkeiten im Rahmen der Baustellenverordnung erforderlich werden, entnehmen Sie bitte dem Aktivitätencheck
Mit nur wenigen Angaben, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.
Eine Liste unserer Referenzen finden Sie hier.