Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI)
Wir beraten und betreuen Ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI).
Gesetzlich geregelt ist diese Betreuung im Rahmen der DGUV 2 Vorschrift, die auch als Grundlage für die Berechnung der Einsatzzeiten herangezogen werden kann.
Im Rahmen unserer Tätigkeit orientieren wir uns am Handlungskreislauf der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wie ihn die Berufsgenossenschaften lehren.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Verantwortlich für die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen sind der Unternehmer und die von ihm eingesetzten Führungskräfte.
Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit können wir Sie dabei unterstützen dieser Verantwortung für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb gerecht zu werden.
Die Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, oder sonstigen Dokumenten im Arbeitsschutz (z.B. Gefahrstoffmanagement)
Beratung bei der Planung und Umgestaltung von Arbeitsplätzen und Produktionsprozessen
Unterweisung der Mitarbeiter
Beratung bei der Beschaffung sicherheits- und gesundheitsgerechter Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel
Wir helfen Ihnen bei der Integration des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes in die betriebliche Organisation und der Einführung eines Arbeitsschutz-Management-Systems